Beauftragte für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Stadt Zürich)

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Menschen mit Behinderung sollen möglichst ohne Einschränkungen am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können. Bund, Kantone und Gemeinden müssen jeweils in ihren Zuständigkeitsbereichen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung beitragen. Der Stadtrat hat beschlossen, seine bisherigen Bemühungen in den kommenden Jahren gezielt fortzusetzen.

Bestehende Hindernisse in allen Lebensbereichen sollen weiter abgebaut werden. Dies betrifft zum Beispiel die Bildung, die Arbeit, die Mobilität, das Wohnen, Gebäude, den öffentlichen Raum, die Freizeitangebote oder die Kommunikation. Zur Unterstützung hat der Stadtrat die Stelle der Beauftragten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung geschaffen.

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