Einbürgerung (Stadt Zürich)

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Mit der Einbürgerung erhält eine ausländische Person die Schweizer Staatsbürgerschaft. Die Einbürgerung beantragst du bei deiner Gemeinde, zum Beispiel der Stadt Zürich. Als Voraussetzung benötigst du zwingend eine C-Bewilligung und musst insgesamt 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben. Die Jahre zwischen deinem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen aber doppelt – allenfalls reichen also auch 5 Jahre. Alle Voraussetzungen findest du auf der Website der Stadt Zürich.

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