Migrationsamt (Kanton Zürich)

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Berninastrasse 45, 8090 Zürich, Schweiz
45 Berninastrasse Zürich Zürich 8057 CH
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043 259 88 10

Das Aufenthaltsrecht im Kanton Zürich sowie in der Schweiz wird durch Bundesrecht geregelt. Das Migrationsamt des Kantons Zürich vollzieht dieses Recht und erteilt nach vorgängiger Prüfung der entsprechenden Gesuche Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen. Es ist zuständig für Visumsverlängerungen und die Ausstellung von Rückreisevisa. Für Personen, die ihr Aufenthaltsrecht im Kanton Zürich verwirkt haben und nicht freiwillig ausreisen, leitet das Migrationsamt Massnahmen und Vollzugshandlungen ein.

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