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Wenn du und deine Eltern oder Erziehungsberechtigten wenig verdienen, hast du Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Dann hilft dir der Kanton mit einer Verbilligung deiner Krankenkassen-Prämien und du sparst unter Umständen viel Geld.

Du kannst eine Prämienverbilligung für deine Krankenversicherung bei der SVA Zürich beantragen. Der Antrag auf Prämienverbilligung muss jedes Jahr ausgefüllt und bis spätestens zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden.

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