Eine junge Person macht mit der Hand ein Stopp-Zeichen

Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Das kannst du tun.

Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind verboten. Trotzdem erleben viele Menschen Belästigungen. Eine Belästigung ist es immer dann, wenn es deine persönlichen Grenzen überschreitet. Wo diese Grenzen liegen, entscheidest alleine du.

Ab wann fängt sexuelle Belästigung an?

Sexuelle Belästigung beginnt immer da, wo persönliche Grenzen überschritten werden. Diese Grenze, was Belästigung ist und was nicht, erlebt jeder Mensch anders. Die Grenze kann sich zudem jederzeit ändern und kann von Situation zu Situation unterschiedlich sein.

Von sexueller Belästigung spricht man also immer dann, wenn die betroffene Person es als sexuelle Belästigung empfindet. Dies gilt auch, wenn die andere Person, von der die Belästigung ausgeht, keine sexuelle oder sexistische Absicht in ihrem Handeln hatte.

Was ist Sexismus?

Sexismus heisst, dass eine Person oder eine Gruppe von Menschen wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt, unterdrückt, abgewertet oder verletzt werden. Sexismus ist in der Gesellschaft weit verbreitet – auch am Arbeitsplatz.

Häufig hängt Sexismus mit der Idee zusammen, dass Männer und «männliches Verhalten» mehr wert sind als Frauen und Weiblichkeit. Viele Mädchen und Frauen haben dadurch weniger Freiheiten, Möglichkeiten und Chancen, werden unfair behandelt oder erleben Gewalt. Sie werden durch Sexismus benachteiligt.

Was sind LGBTIQ-feindliche Aggressionen und Gewalt?

Unter LGBTIQ-feindliche Aggressionen und Gewalt fallen Sprüche, Beleidigungen, Nötigung und sexuelle Belästigungen gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans, inter und non-binäre Menschen. Es handelt sich ebenfalls um eine Form von Sexismus und Belästigung. Häufig werden dafür auch die Begriffe «Homofeindlichkeit» oder «Transfeindlichkeit» verwendet.

Formen sexueller und sexistischer Belästigung

Sexuelle und sexistische Belästigung können verschiedene Formen annehmen, zum Beispiel:

  • Unangebrachte Bemerkungen über das Aussehen oder die Kleidung

  • Abschätzige Sprüche oder Witze über das Geschlecht

  • Abschätzige Bemerkungen zur sexuellen Orientierung

  • Zweideutige Bemerkungen

  • Unerwünschte Körperkontakte und Berührungen

  • Zeigen oder Verbreiten von unerwünschtem sexuellen oder pornographischem Material

  • Unerwünschte Blicke und Verfolgung

  • Körperliche Übergriffe mit sexuellem Bezug, Nötigung oder Vergewaltigung

Beispiele von Belästigung – ist das okay?

Es gibt keine allgemein gültige Definition, was okay ist und was nicht. Diese Grenze, was sexuelle Belästigung ist und was nicht, bestimmt die betroffene Person für sich selbst. Wenn es unangenehm ist, wenn es verunsichert, wenn es Angst macht, dann liegt sexuelle oder sexistische Belästigung vor.

Dein*e Vorgesetzte*r fordert dich auf, freizügigere Kleidung anzuziehen. Du möchtest das nicht.

Nicht okay!

Dein*e Chef*in nennt dich «Schätzli». Du magst das nicht.

Nicht okay!

In der Garderobe hängen Bilder von nackten Frauen. Es ist dir unangenehm.

Nicht okay!

Du erhältst von einer Mitarbeiter*in anzügliche Nachrichten auf deinem Handy. Du möchtest das nicht.

Nicht okay!

Was ist mit Komplimenten und Flirten?

Flirten macht beiden beteiligten Personen Spass und die persönlichen Grenzen werden respektiert. Wenn vermeintliche Komplimente oder Flirting von einer beteiligten Person als unerwünscht oder unpassend empfunden werden, dann sind sie für diese Person belästigend. Ob ein bestimmtes Verhalten sexuelle Belästigung ist oder nicht, entscheidet also immer die Person, welche sich belästigt fühlt. Die Absicht der belästigenden Person(en) spielt keine Rolle. Ein «Nein» des Gegenübers muss immer akzeptiert werden!

Gesetzliche Grundlagen

Verschiedene Gesetze regeln den Schutz vor sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz. Im Gleichstellungsgesetz ist es Artikel 4, im Arbeitsgesetz ist es Artikel 6, im Obligationenrecht Artikel 328 und im Strafgesetzbuch Artikel 198. Dein*e Arbeitgeber*in ist verpflichtet, dich vor sexueller und sexistischer Belästigung zu schützen. Am Ausbildungs- und Arbeitsplatz sind sexuelle Belästigungen verboten.

Rechtliches – Fachstelle für Gleichstellung, Stadt Zürich

Das kannst du tun, wenn du belästigt wirst

  • Nein sagen ✋
    Sage der belästigenden Person klar und deutlich «nein, ich will das nicht!» oder dass die belästigende Person aufhören soll.
  • Vertraue deinen Gefühlen
    Lass dich von der belästigenden Person, Freund*innen oder Vorgesetzten nicht verunsichern. Einzig dein Gefühl entscheidet darüber, was Belästigung ist und was nicht.
  • Sprich mit Personen, denen du vertraust
    Erkundige dich nach Ansprechpersonen für sexuelle und sexistische Belästigung im Betrieb oder in der Schule.
  • Schreibe auf, was passiert ist
    Notiere genau was, wann, wo du erlebt hast. Von Chatverläufen auf dem Handy kannst du auch Screenshots machen.
  • Hole dir Unterstützung oder melde den Vorfall
    Verschiedene Fachstellen können dir helfen. Die Links findest du unten.
  • Anzeige erstatten
    Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz sind verboten. Je nach Art der Belästigung oder des Übergriffs kannst du Anzeige bei der Polizei erstatten.

Das kannst du tun, wenn andere belästigt werden

  • Zeige, dass du da bist
    Stelle Blickkontakt her oder stelle dich neben die belästigte Person.
  • Sprich die belästigte Person an
    «Ich habe gesehen/gehört, was passiert ist. Das finde ich nicht okay. Brauchst du Hilfe?» oder «Wie fühlst du dich damit?»
  • Sprich die belästigende Person an
    Bleibe dabei ruhig und sachlich: «Ich habe gehört/gesehen, was du gerade gemacht/gesagt hast. Das finde ich nicht okay.»
  • Begleite die belästigte Person
    Wenn die betroffene Person das möchte, kannst du sie zu einem Gespräch mit einer Vertrauensperson, mit Vorgesetzten, einer Fachstelle oder der Polizei begleiten.

Wie verhältst du dich?

Viele Menschen verhalten sich sexistisch oder belästigend. Belästigung und Übergriffe geschehen nicht immer bewusst.

Frage dich selbst

  • Respektierst du die Grenzen von anderen Menschen?
  • Machst du manchmal Sprüche oder Witze über ein Geschlecht oder eine sexuelle Orientierung?
  • Machst du manchmal Komplimente, ohne sicher zu sein, dass diese erwünscht sind?
  • Sendest du Personen Nachrichten, obwohl sie kein Interesse daran zeigen?

Respektiere die Grenzen deiner Mitmenschen

  • Akzeptiere, wenn dir ein Mitmensch seine Grenzen mitteilt.
  • Entschuldige dich, wenn du selbst – absichtlich oder nicht – Grenzen überschritten hast.
  • Akzeptiere auch, wenn deine Entschuldigung nicht angenommen wird.

Hole dir Unterstützung

Wenn du nicht sicher bist, wie du dich verhalten sollst, dann hole dir Unterstützung. Fachstellen dazu findest du unten.

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Die Fachstelle für Gleichstellung ist das Kompetenzzentrum und die Anlaufstelle für Gleichstellung in der Stadt Zürich. Sie setzt  ... mehr lesen

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