Zwei junge Personen bei einem Vorstellungsgespräch.

Vorstellungsgespräch: Welche Fragen sind erlaubt?

Bei einem Vorstellungsgespräch will dich der Betrieb kennenlernen. Dafür stellt er dir auch einige schwierige Fragen. Nicht alle Fragen sind aber erlaubt und gewisse musst du nicht beantworten.

Unerlaubte Fragen beim Vorstellungsgespräch sind manchmal schwer greifbar. Wichtig ist, dass du deinem Gefühl vertraust: Wenn du eine Frage, Aussage oder eine Situation als zu persönlich oder unpassend wahrnimmst, ist es das auch!

Welche Fragen sind beim Vorstellungsgespräch erlaubt?

Erlaubt sind grundsätzlich Fragen, die dem Betrieb helfen herauszufinden, ob du für die offene Stelle passt. Dazu gehören Fragen zu bisherigen Arbeitserfahrungen, zu deinen Fähigkeiten, zu deiner Ausbildung und zu deiner Motivation für die Stelle. Wir haben eine Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten erstellt.

Beim Vorstellungsgespräch werden auch Fragen gestellt, die schwierig zu beantworten sind. So kann dich der Betrieb zum Beispiel fragen, warum du deine Lehrstelle abgebrochen hast oder warum du nicht mehr länger in deinem alten Betrieb arbeiten möchtest Diese Fragen sind erlaubt. Und erlaubte Fragen musst du grundsätzlich vollständig und wahrheitsgetreu beantworten.

Welche Fragen sind beim Vorstellungsgespräch nicht erlaubt?

Es sind nicht alle Fragen erlaubt, und einige musst du nicht beantworten: Das Gesetz verbietet Fragen und Aussagen zu privaten Beziehungen, zur sexuellen Orientierung und auch über dein Vermögen oder deine Herkunft. Auch Fragen zu deiner Familienplanung, deiner Religion oder deiner politischen Einstellung sind nicht erlaubt. Ebenso nicht erlaubt sind Fragen und Aussagen, welche diskriminierend sind. Dazu gehören vor allem, aber nicht nur, rassistische und sexistische Aussagen.

Beispiele von nicht erlaubten Fragen sind:

  • Warum trägst du ein Kopftuch?

  • Hattest du mal Depressionen?

  • Planst du Kinder zu haben?

  • Bist du schwanger?

  • Welche Krankheiten gibt es in deiner Familie?

  • Welche Partei wählst du?

  • Hast du eine*n Freund*in?

Häufig erleben Frauen Sexismus, indem sie auf das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf angesprochen werden, Männer hingegen nicht. Oder wenn ihnen der Betrieb mitteilt, dass sie aktuell keine Person wollen, die in einem Jahr wegen Mutterschaft ausfällt.

Wichtig ist, dass du weisst, dass solche Fragen vom Gesetz her nicht erlaubt sind. Der Betrieb darf nur danach fragen, wenn es darum geht, eine Person vor einem erhöhten Risiko am Arbeitsplatz zu schützen.

Was kannst du bei unpassenden Fragen in einem Vorstellungsgespräch tun?

Darauf hinweisen

Du kannst direkt zeigen, dass du weisst, dass diese Frage nicht erlaubt ist, indem du sagst: «Ich glaube nicht, dass diese Frage mit dem Job zu tun hat.». Falls du dir unsicher bist, kannst du auch fragen, was diese Frage mit dem Job zu tun hat.

Antwort verweigern oder lügen

Bei den Fragen, die du als zu privat ansiehst, musst du nicht antworten. Vor allem, wenn die Fragen eigentlich gar nicht erlaubt sind. In diesen Fällen kannst du sagen: «Ich möchte diese Frage nicht beantworten».

Eine andere Möglichkeit ist, dass du lügst. Notlügen sind nur ausnahmsweise und nur bei unerlaubten Fragen akzeptabel. Das solltest du dir aber gut überlegen und nur machen, wenn du das Gefühl hast, du wirst durch die Wahrheit (z.B. Wunsch nach zweitem Kind) oder durch das Nichtantworten benachteiligt.

Vorstellunggespräch abbrechen

Wenn du etwas Unerlaubtes wie rassistische, diskriminierende oder sexistische Fragen im Vorstellungsgespräch erlebst, kannst du das Vorstellungsgespräch jederzeit abbrechen und gehen. Dies auch ohne dich zu rechtfertigen. Du kannst aber auch klar sagen, was dich stört und dass das nicht geht.

Den Vorfall melden oder Unterstützung holen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie du den Vorfall melden oder Unterstützung holen kannst. Du kannst auf die Geschäftsleitung des Betriebs zugehen und erzählen, was passiert ist. Es gibt folgende Stellen, bei welchen du einen Vorfall melden kannst, wo du darüber sprechen kannst oder du Unterstützung erhältst:

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Eggbühlstrasse 15, 8050 Zürich, Schweiz
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Stadthausquai 17, 8001 Zürich, Schweiz
Die Fachstelle für Gleichstellung ist das Kompetenzzentrum und die Anlaufstelle für Gleichstellung in der Stadt Zürich. Sie setzt  ... mehr lesen

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Hast du Belästigung erfahren oder beobachtet? Wenn du möchtest, kannst du dies der Stadt Zürich melden. Damit hilfst du mit, dass  ... mehr lesen

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Hast du… Probleme in der Familie? Schwierigkeiten in der Schule? Liebeskummer? Zoff in Freundschaften? Fragen zu Sexualität, Drog ... mehr lesen

Möchtest du für ein Vorstellungsgespräch üben?

Jugendliche und junge Erwachsene (16 bis 25 Jahre) aus der Stadt Zürich können kostenlos bei JOB SHOP / INFO SHOP einen Termin vereinbaren. Wir unterstützen dich und besprechen mit dir mögliche Fragen.

Bist du älter als 25 Jahre oder wohnst ausserhalb der Stadt Zürich? Wir unterstützen dich, eine passende Lösung zu finden.

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